Reform der Außenprüfung
Mit Blick auf eine mehr als 90 Jahre lange Tradition ist es nicht verwunderlich, dass sich das Anschlussprüfungsprinzip bei sog. Großbetrieben tief in das Bewusstsein der deutschen Betriebsprüfung eingebrannt hat. Die traditionelle Prüfungspraxis steht indes unter mehreren Gesichtspunkten in der Kritik: Die maßgeblich an der Betriebsgröße orientierte Prüfungsauswahl in Gestalt der schematischen Einteilung in Größenklassen widerspricht den aus Art. 3 Abs. 1 GG sich ergebenden Anforderungen an die Rechtsanwendungsgleichheit. Zum anderen leidet das Verwaltungsverfahren unter seiner Langsamkeit und die lange Prüfungsdauer bewirkt auf beiden Seiten neben hohen Administrationskosten auch eine lange Phase der Rechtsunsicherheit und Steuerplanungsunsicherheit.
Angesichts der mit der traditionellen Betriebsprüfung zusammenhängenden Probleme wurde immerhin in der BpO 2000 die zeitnahe Betriebsprüfung verankert. Parallel zu den Bemühungen um eine zeitnahe Betriebsprüfung hat sich zudem vor dem Hintergrund eines verschärfenden Steuerstrafrechts zunehmend das Bedürfnis gezeigt, die Unternehmensorgane durch ein unternehmensinternes Kontrollsystem vor den Risiken der Strafverfolgung zu schützen.
Das diesjährige DWS-Symposium widmet sich daher unter anderem der Frage, inwiefern eine Fortentwicklung des deutschen Steuerverfahrensrechts in Anlehnung an das jüngst in Österreich gesetzlich implementierte Cooperative Compliance Programm, bei dem nicht mehr die Prüfung und Aufdeckung einzelner Positionen des Rechnungswesens (insbesondere die Belegprüfung) sondern die Funktionsfähigkeit eines Steuerkontrollsystems (SKS) und die von den teilnehmenden Unternehmen daraus gewonnenen steuerlichen Fragestellungen im Vordergrund stehen, denkbar ist.
Hierzu wird zunächst Herr Prof. Dr. Roman Seer in seinem Impulsreferat ausführen und Probleme sowie Lösungsmöglichkeiten innerhalb einer Reform der Außenprüfung aufzeigen. Im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion werden die im Eröffnungsvortrag dargestellten Aspekte mit namhaften Experten erörtert und mit den Teilnehmern diskutiert.
16:00 - Begrüßung
Prof. Dr. Hartmut Schwab, Dipl.-Ök., StB/FB f. IStR
Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts e. V.,
Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Berlin
16:10 - Verleihung und Vorstellung des DWS-Wissenschaftspreises 2021
16:20 - Impulsreferat
Prof. Dr. Roman Seer, StB
Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Steuerrecht“ des DWS-Instituts e. V.,
Ruhr-Universität Bochum
Podiumsdiskussion
TEILNEHMER:
Dr. Monika Wünnemann
Abteilungsleiterin Steuern und Finanzpolitik im Bundesverband der
Deutschen Industrie e. V., Berlin
MD Dr. Rolf Möhlenbrock
Leiter der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen, Berlin
Prof. Dr. Hartmut Schwab, Dipl.-Ök., StB/FB f. IStR
Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts e. V.,
Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Berlin
MODERATION:
Prof. Dr. Robert Ullmann, StB/CFA
Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises Steuerrecht des DWS-Instituts e. V.,
Universität Augsburg
IM ANSCHLUSS:
Diskussion mit den Teilnehmern
Ende gegen ca. 18:00
Bedeutung und Gefährdung der beruflichen Verschwiegenheitspflicht
Die berufliche Verschwiegenheitspflicht von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern gehört zu den zentralen Kernpflichten dieser Berufe und ist für eine effektive Berufsausübung im Interesse der Mandanten unverzichtbar.
Es sind zunehmend Bestrebungen des EU- und deutschen Gesetzgebers festzustellen, die Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträgern zu durchbrechen oder aufzuheben. Begründet wird dies meist mit staatlichen Verfolgungs- und Überwachungsinteressen, wie der Geldwäscheverfolgung, der Überwachung von Datenschutzpflichten oder zugunsten anderer Bürgerinteressen. Aktuelle Beispiele sind die auf Unionsrecht zurückgehende Einführung einer Mitteilungspflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen und die Verschärfung der Verdachtsmeldepflicht nach dem Geldwäschegesetz.
Der Bürger hat gegenüber dem Staat einen Anspruch auf Einräumung eines staatsfreien Raumes, in dem er sich beraten und verteidigen lassen kann. Die Verschwiegenheitspflicht des Berufsgeheimnisträgers ist nicht nur dessen Recht, sondern mehr noch dessen Pflicht gegenüber dem Bürger und dem Staat, die ihm auferlegt wird, um dieses Recht des Bürgers abzusichern. Erst die Schweigepflicht ermöglicht das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Berater und seinem Auftraggeber.
Die Verschwiegenheitspflicht darf durch gesetzgeberische Maßnahmen nicht so stark „durchlöchert“ werden, dass von dem verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnis am Ende nichts mehr übrigbleibt. Bestehen zahlreiche Durchbrechungen der Verschwiegenheitspflicht oder gar Meldepflichten des Berufsgeheimnisträgers/Beraters und weiß der Mandant von diesen, offenbart er sich seinem Berater nicht mehr, mit der Folge, dass er sich nicht mehr in einem geschützten und insofern „staatsfreien“ Raum sachgerecht beraten und verteidigen lassen kann. Dann könnten die Grundfesten der verfassungsrechtlich garantierten Rechtsstaatlichkeit, die der Gesetzgeber mit seinem Kampf gegen Steuerkriminalität und Geldwäsche doch eigentlich sichern will, erschüttert sein.
In seinem Impulsreferat wird Herr Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer eine verfassungsrechtliche Einordnung der Verschwiegenheitspflicht geben und deren Durchbrechung aufgrund von Gemeinwohlinteressen aufzeigen.
14:00 - Begrüßung
Prof. Dr. Hartmut Schwab, Dipl.-Ök., StB/FB f. Internat. StR
Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts e.V.,
Präsident der Bundessteuerberaterkammer
14:10 - Impulsreferat
Verschwiegenheit von Steuerberatern als grundrechtlich geschütztes Gut
Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer
Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Berufsrecht“ des DWS-Instituts e.V.,
Professor für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School Hamburg
14:45 - Podiumsdiskussion
OStABGH Oliver Sabel, BMJV
Leiter des Referats RB2 (Gerichtliches Strafverfahren), Berlin
Fritz Güntzler, MdB, StB/WP
Mitglied im Finanzausschuss, Berlin
Prof. Dr. Thomas Gasteyer, LL.M
Vorsitzender des Ausschusses Berufsrecht des Deutschen Anwaltvereins, Frankfurt
Dipl.-Ing.-oec. Dr. Holger Stein, StB
Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Berufsrecht“ des DWS-Instituts e.V., Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer
MODERATION:
Prof. Dr. Thomas Mann
Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Berufsrecht“ des DWS-Instituts e.V.,
Professor für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen
IM ANSCHLUSS:
Diskussion mit den Teilnehmern