AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung eines Gutachtens durch den Gutachtendienst des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V.

Stand: 27. April 2022

1.

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens (das „Gutachten“) zwischen dem Deutschen wissenschaftlichen Institut der Steuerberater e.V. (das „DWS-Institut“) und des jeweiligen Auftraggebers (der „Auftraggeber“).
  2. Gutachten werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen erstellt. Widersprechende, ergänzende oder abweichende Regelungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des DWS-Institutes in Schriftform.
  3. Aufträge zur Erstellung eines Gutachtens werden ausschließlich von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften angenommen.
  4. In dem Gutachten wird nur zu Fragen des Steuerrechts Stellung genommen; das Berufsrecht, insbesondere auch die Steuerberaterhaftung und das Gebührenrecht des Auftraggebers sowie das Steuerrecht anderer Länder als der Bundesrepublik Deutschland sind davon ausgeschlossen.
  5. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt unter größtmöglicher Sorgfalt, objektiv und anhand des aktuellen Stands der Rechtsprechung und Literatur zum Zeitpunkt der Erstellung. Das DWS-Institut ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber nach Abgabe des Gutachtens auf Änderungen der Rechtslage oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Parteiische Gutachten werden nicht erstellt.
  6. Bei dem Gutachten wird die Meinung des Gutachters wiedergegeben, die Anwendung des Gutachtens auf den Einzelfall liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich bei streitigen oder ungeklärten Rechtsfragen muss der Auftraggeber selbst entscheiden, ob er der in dem Gutachten vertretenen Rechtsauffassung folgt.

2.

Die Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

3.

  1. Das Honorar für das Gutachten richtet sich nach dem voraussichtlichen Zeitaufwand in Abhängigkeit vom Umfang und Schwierigkeitsgrad der zugrunde liegenden Fragestellung. Ein ungewöhnlich hoher Gegenstandswert (soweit feststellbar) kann die Honorarfindung beeinflussen.
  2. Das Honorar für die Erstellung eines Gutachtens wird durch einen Kostenvoranschlag mitgeteilt.
  3. Sollte die Anfrage nach Beginn der Bearbeitung noch um weitere Punkte ergänzt werden, bleibt eine angemessene Erhöhung des Honorars vorbehalten.

4.

Die Ausarbeitung wird als pdf-Datei per E-Mail übersandt. Auf Wunsch des Auftraggebers ist zusätzlich eine Versendung in Papierform per Post möglich.

5.

  1. Es obliegt allein dem Auftraggeber, sich in Verwaltungs- bzw. Finanzgerichtsverfahren auf das Gutachten und die hierin vorgenommene rechtliche Bewertung zu berufen. Das DWS-Institut übernimmt keinerlei Gewähr für die Bestätigung der im Gutachten vorgenommenen rechtlichen Würdigung durch Finanzverwaltung oder -gerichte. Das DWS-Institut haftet nicht für den Ausgang von Verwaltungs- bzw. Finanzgerichtsverfahren entsprechend der im Gutachten vorgenommenen rechtlichen Bewertung. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für etwaige finanzielle Belastungen für die Mandantschaft des Auftraggebers, welche im Rahmen oder in Folge der Verwaltungs- bzw. Finanzgerichtsverfahren festgesetzt werden.
  2. Das DWS-Institut haftet für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nur begrenzt auf einen Schadensersatz in Höhe von 500.000 € pro einzelnem Schadensfall.
  3. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des DWS-Instituts, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des DWS-Instituts, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner gilt die Haftungsbeschränkung nicht für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, wenn das DWS-Institut eine Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  4. Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
  5. Falls der Schadensersatzwert des Gutachtens den Haftungshöchstbetrag der Ziffer 5. b) übersteigt und der Auftraggeber eine Erhöhung des in Ziffer 5. b) genannten Haftungshöchstbetrages wünscht, kann das DWS-Institut auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers im Einzelfall eine entsprechend höhere Versicherung abschließen. Dadurch anfallende Mehrkosten für Versicherungsbeiträge sind durch den Auftraggeber gesondert zu erstatten.
  6. Entstehen nach Vertragsschluss und vor Ausfertigung des Gutachtens Umstände oder werden schon bei Vertragsschluss bestehende Umstände erst in diesem Zeitraum bekannt, welche den zunächst als unter den in Ziffer 5. b) genannten Haftungshöchstbetrag eingeschätzten Schadensersatzwert des Gutachtens nunmehr den Haftungshöchstbetrag übersteigen lassen, oder einen bereits über dem Haftungshöchstbetrag liegenden Schadensersatzwert um mehr als 10 % ansteigen lassen, muss der Auftraggeber dies dem DWS-Institut unverzüglich schriftlich mitteilen.
  7. Die in Ziffern 5. b) und 5. c) genannte Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des DWS-Instituts, sofern der Auftraggeber gegen diese direkt Ansprüche geltend macht.

6.

  1. Nach Erteilung einer Einverständniserklärung seitens des Auftraggebers kann die Veröffentlichung des Gutachtens durch das DWS-Institut unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht (§ 57 Abs. 1 StBerG) erfolgen.
  2. Das Gutachten ist ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Ein gewerblicher Vertrieb ist ihm nicht gestattet. Vielmehr behält sich das DWS-Institut räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Weiterverwertungsrecht des Gutachtens in Form der Vervielfältigung und Veröffentlichung für alle Druck- und elektronischen Ausgaben ohne Stückzahlbegrenzung vor. Ausnahmen von diesem Recht bedürfen der Zustimmung des DWS-Institutes.

7.

  1. Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.
  2. Für das Vertragsverhältnis über die Erstellung des Gutachtens zwischen dem DWS-Institut und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist der Bezirk Mitte von Berlin, sofern es sich bei beiden Vertragsparteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt oder wenn der Besteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
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