Jedem Einzelnen soll effektiver Rechtsschutz gewährt werden – so sieht es das Grundgesetz vor. Dadurch soll allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf die Anrufung staatlicher Gerichte garantiert werden – dies gilt auch in Steuersachen. Jedoch ist das deutsche Steuerrecht als sog. Massenfallrecht vor dem Hintergrund seiner hohen Komplexität und Regelungsdichte besonders fehleranfällig.
Rechtsschutzverfahren sollen dennoch eine gleichmäßige und gesetzeskonforme Besteuerung gewährleisten. Finanzgerichtliche Entscheidungen schaffen Rechtssicherheit, indem sie Auslegungszweifel beseitigen und Fragen grundsätzlicher Bedeutung klären.
Allerdings scheint zweifelhaft, inwieweit der gerichtliche Rechtsschutz in Steuersachen in Deutschland tatsächlich für jeden zugänglich, effektiv und zeitgemäß ist. Deshalb befasst sich der wissenschaftliche Arbeitskreis Steuerrecht des DWS-Instituts intensiv mit diesem Thema. Zu betrachten sind insbesondere die Zulassungsgründe bzw. das Zulassungsrecht zum BFH, die Situation von Einzelrichtern, das Auswahlverfahren von Richtern und die Folgen des Erledigungsdrucks im gerichtlichen Verfahren. Diese und weitere Probleme sollen im Rahmen des DWS-Symposiums ausführlich erörtert und Lösungsansätze erarbeitet werden.
Es erwartet Sie eine spannende Diskussion zu diesem bedeutenden Thema. Eine Teilnahme ist in Präsenz oder im Livestream möglich. Gern können Sie den Registrierungslink an weitere Interessenten versenden.