Mit dem DWS-Wissenschaftspreis werden hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten, vornehmlich Dissertationen, aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaften geehrt. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich wird die Möglichkeit gegeben, die Arbeit kostenfrei online auf der Homepage des DWS-Instituts zu veröffentlichen.
Außerdem wird erwartet, dass der Preisträger seine Arbeit auf dem DWS-Symposium am 2. Dezember 2024 in Berlin vorstellt und mit einer Zusammenfassung in einem kurzen Videoclip auf der Homepage des DWS-Instituts präsentiert.
Der Vorstand des DWS-Instituts entscheidet auf Vorschlag des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Steuerrecht“ des DWS-Instituts unter Ausschluss des Rechtsweges über die Preisvergabe.
Im Rahmen des diesjährigen DWS-Symposiums am 2. Dezember 2024 wurde der DWS-Wissenschaftspreis 2024 an Dr. Sophia Piotrowski für ihre Dissertation „Fiscal State Aid Schemes, Member State Sovereignty, and Taxpayer Rights – An Exploration of the Notion of Material Selectivity and Limits to Enforcement“ verliehen. Prof. Dr. Hartmut Schwab, Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, übergab die Urkunde des mit 3.000 € dotierten Preises. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Roman Seer, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Steuerrecht“ des DWS und Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum.
Die englischsprachige, juristische Dissertationsschrift von Frau Dr. Sophia Piotrowski befasst sich mit der Frage des europäischen Beihilferechts in seiner Anwendung auf das Steuerrecht innerhalb der EU. Hierzu überprüft die Verfasserin insbesondere, wie das Selektivitätskriterium konkret für Steuernormen auszulegen ist. Daran anschließend untersucht sie die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Beihilferecht. Da insoweit insbesondere auch Rückforderungen von Steuervorteilen im Raum stehen, untersucht die Verfasserin sehr detailliert die Rechtsunsicherheiten, die sich aus dem Beihilferecht ergeben.
Hauptleistung der Dissertationsschrift ist eine Systematisierung der Fälle des EuGH über Beihilfen konkret im Steuerrecht. Die Quellenarbeit ist auffallend umfangreich. Die Dissertationsschrift ist inhaltlich hervorragend strukturiert und formuliert und arbeitet das Thema sehr gut auf. Die Arbeit ist von hohem praktischem Nutzen, da sie das Thema der Beihilfen transparent macht und für mehr Rechtssicherheit bei den Steuerpflichtigen sorgt.
Im Rahmen des diesjährigen DWS-Symposiums am 27. November 2023 wurde der DWS-Wissenschaftspreis 2023 an Dr. Maximilian Hubmann für seine Dissertation „Steuervermeidung und grenzüberschreitende Besteuerung“ verliehen. Prof. Dr. Hartmut Schwab, Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, übergab die Urkunde des mit 3.000 € dotierten Preises. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Robert Ullmann, Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Steuerrecht“ des DWS-Instituts und Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Augsburg. Dr. Hubmann legt mit seiner Arbeit eine Dissertationsschrift vor, die sich in methodisch sehr vielfältiger Weise mit der übergeordneten Frage der Steuervermeidung bei grenzüberschreitenden Strukturen befasst. Er untersucht zunächst empirisch, ob Inbound- und Outbound-Strukturen nach und aus Deutschland gleichermaßen von Steuervermeidung betroffen sind. Es zeigt sich in seinen Daten, dass Inbound-Strukturen deutlich weniger betroffen sind als Outbound-Strukturen. Zudem zeigt er modelltheoretisch Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer Besteuerung von Humankapital auf. Schließlich beschäftigt er sich normativ mit dem Stakeholder-Ansatz unter dem Werturteilsfreiheitspostulat und leistet so einen Beitrag zur Wissenschaftstheorie. Die von ihm erarbeiteten Ergebnisse sind von hohem Erkenntnisgewinn und darüber hinaus zeigt der Verfasser ein hohes Maß an innovativem akademischem Diskussionsvermögen sowie eine sehr umfangreiche Methodenkenntnis.
Im Rahmen des diesjährigen DWS-Symposiums am 28. November 2022 wurde der DWS-Wissenschaftspreis 2022 an Dr. Maximilian Benke für seine Dissertation „Bilanzierungskonkurrenzen bei mehrstöckigen Personengesellschaften“ verliehen. Prof. Dr. Hartmut Schwab, Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, übergab die Urkunde des mit 3.000 € dotierten Preises. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Robert Ullmann, Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Steuerrecht“ des DWS und Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Augsburg. Dr. Benke legt mit seiner Arbeit eine umfassende Systematisierung der unterschiedlichen Bilanzierungskonkurrenzen zwischen den Betriebsvermögenssphären von Personengesellschaften vor. Diese Konkurrenzen werden ausgelöst durch das Zusammenspiel von Transparenz- und Veranlassungsprinzip. Herr Dr. Benke entwickelt aus einer nahezu vollständigen Auflistung denkbarer Bilanzierungskonkurrenzen schließlich einen Modellvorschlag zur Auflösung ebendieser mit stringenten Hierarchien und Ordnungsgruppen. Insgesamt wird ein aktuelles Thema mit langer Historie aufgegriffen und durch die stringente und umfassend logische Strukturierung gelingen beeindruckend neue Erkenntnisse. Der wissenschaftliche Arbeitskreis „Steuerrecht“ sprach sich dafür aus, den DWS-Dissertationspreis an Dr. Benke für die Ausarbeitung dieses Modellvorschlags zu verleihen. Denn seine Überlegungen sind für den steuerberatenden Berufsstand von großer Relevanz und es bleibt zu hoffen, dass die Dissertation in der Wissenschaft und Praxis große Beachtung finden wird.
Am 29. November 2021 wurde im Rahmen des DWS-Symposiums der DWS-Wissenschaftspreis 2021 an Dr. Gary Rüsch für seine Dissertation „Die Verwirklichung einer korrespondierenden Besteuerung im deutschen Steuerrecht” verliehen. Prof. Dr. Hartmut Schwab, Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer übergab die Urkunde des mit 3.000 € dotierten Preises. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Robert Ullmann, Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Steuerrecht“ des DWS und Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Augsburg. Dr. Rüsch legt mit seiner Arbeit eine beeindruckende Grundlagenforschung zum materiellen Korrespondenzprinzip vor. Die in den letzten Jahren eingeführten speziellen Korrespondenznormen im Bereich der grenzüberschreitenden Besteuerung werden detailliert geprüft. Damit wird ein aktuelles Thema des internationalen Steuerrechts aufgegriffen und systematisch schlüssig sowie umfassend bearbeitet. Die Arbeit ist gut nachvollziehbar und besticht durch scharfsinnige Gedankengänge, die anschaulich dargelegt werden. Nicht zuletzt die zur Bearbeitung der Thematik herangezogene Literatur macht deutlich, dass das Thema vertieft durchdrungen wurde. Der wissenschaftliche Arbeitskreis „Steuerrecht“ sprach sich dafür aus, den Preis an Dr. Gary Rüsch für seine normspezifische Überprüfung des speziellen Korrespondenzprinzips zu verleihen. Denn seine Überlegungen sind für den steuerberatenden Berufsstand von großer Relevanz und es bleibt zu hoffen, dass die Dissertation in der Wissenschaft und Praxis große Beachtung finden wird.
Der DWS-Wissenschaftspreis, mit dem jährlich hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaften geehrt werden, wird für das Jahr 2020 an Herr Dr. Johannes Stößel mit seiner Dissertation „Vorsteuerabzugsprobleme innerhalb von Konzernstrukturen“ verliehen. Indem Herr Dr. Stößel in seiner Arbeit das komplexe Problem des Vorsteuerabzugs im Konzern aufgreift und systematisch Verstöße gegen das Neutralitätsprinzip der Umsatzsteuer untersucht, befasst Herr Dr. Stößel sich mit der Fortentwicklung in einem praktisch sehr relevanten, beratungsintensiven Teilrechtsgebiet. Die Arbeit stellt eine gelungene Mischung aus steuersystematischer und betriebswirtschaftlicher Analyse dar mit überzeugenden, klarsichtigen Resultaten. Die dabei herausgearbeiteten Lösungen richten sich sowohl an die Rechtsprechung als auch an den Gesetz- und Richtliniengeber bei der Ausgestaltung der Umsatzbesteuerung. Die Arbeit zeigt auf, dass der Unternehmerbegriff des deutschen Umsatzsteuergesetzes nach wie vor nicht vollständig mit der europarechtlichen Mehrwertsteuersystemrichtlinie übereinstimmt und dass Vorsteuerabzugsprobleme innerhalb von Konzernstrukturen bei allen materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs entstehen können. Die Umsatzsteuer ist aktuell unnötig komplex und stellt einen wirkungsvollen Kostenfaktor für Unternehmen dar. Ein wichtiger Hinweis für die Praxis, denn tatsächlich betreibt die Mehrheit der Unternehmen keine Umsatzsteuerplanung.
In diesem Jahr wurde Frau Dr. Julia Christine Jonas mit dem DWS-Wissenschaftspreis ausgezeichnet. Der Titel der Arbeit von Frau Dr. Jonas lautet: „Die Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft unter Berücksichtigung des Unionsrechts“. Frau Dr. Jonas untersucht das Spannungsverhältnis der umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen der unionsrechtlichen Regelung in Art. 11 MwStSystRL und des nationalen Umsatzsteuerrechts in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UstG. Außerdem widmet sich Frau Dr. Jonas der Frage, ob ein Wahlrecht für bzw. gegen die umsatzsteuerliche Organschaft unionsrechtlich oder aus Verfassungsgründen geboten ist. Dabei wird auch darauf eingegangen, ob die Beschränkung der Organgesellschaft auf juristische Personen gegen die steuerliche Neutralität und den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Die Arbeit von Frau Dr. Jonas hat eine hohe praktische Relevanz und betrachtet Schnittstellen zwischen Steuer-, Unions-, Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht. Die Arbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der umsatzsteuerlichen Organschaft.
In diesem Jahr wurde Frau Dr. Chiara Balbinot mit dem DWS-Wissenschaftspreis ausgezeichnet. Der Titel der Arbeit von Frau Dr. Balbinot lautet: „Beihilfeverbot und Rechtsformneutralität Zugleich ein Beitrag zur Auslegung des Beihilfeverbots im Steuerrecht”. Frau Dr. Balbinot widmet sich in ihrer Dissertation der Fragestellung, in welchem Umfang der nationale Gesetzgeber gezwungen ist, die Besteuerung zwischen verschiedenen Rechtsformen anzugleichen, um dem Urteil selektiver steuerlicher Beihilfen zu entgehen. Frau Dr. Balbinot unterzieht die Anwendungsvoraussetzungen des Beihilfenrechts im Steuerrecht einer kritischen Würdigung und legt damit ein festes Fundament für die Behandlung der konkreten Einzelprobleme. Die Arbeit beleuchtet theoretische und praktische Probleme des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) im Bereich der Fiskalnormen und leistet damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts.
In diesem Jahr wurden Frau Dr. Marta Castelon und Herr Dr. Peter Krenn mit dem DWS-Wissenschaftspreis 2017 ausgezeichnet. Der Titel der Arbeit von Frau Dr. Castelon lautet: „International taxation of income from service under double tax conventions“. Frau Dr. Castelon untersucht in ihrer Dissertation die internationale Besteuerung von Dienstleistungen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen aus rechtshistorischer, rechtspolitischer und rechtsvergleichender Perspektive.
Die Arbeit von Frau Dr. Castelon hat die Jury überzeugt, weil sie sich kritisch mit Abkommenspraxis und Rechtsprechung sowohl von industrialisierten Ländern als auch von Schwellenländern auseinandersetzt und damit einen Überblick über die steuerlichen Chancen und Risiken gibt, die mit Export von Dienstleistungen in unterschiedliche Länder verbunden sind. Die Arbeit hat große praktische Relevanz für Steuerberater, die Finanzverwaltung, die Judikative und jeden Rechtsanwender. Der Titel der Arbeit von Herrn Dr. Krenn lautet: „The Impact of Taxation on Managerial Incentives and Compensation“. Herr Dr. Krenn untersucht in seiner aufsatzbasierten Dissertation zum einen, welchen Einfluss die Besteuerung von Unternehmen auf die Entlohnung von Managern hat. Zum anderen zeigt er den Zusammenhang zwischen der Entlohnung von Managern und dem Umfang der Steuerplanung sowie der Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems auf.
Die Beiträge von Herrn Dr. Krenn sind bereits in höchst renommierten Zeitschriften veröffentlicht worden. Eine dieser Zeitschriften hat das Ranking A. Eine derartig hoch angesehene Veröffentlichung in internationalen Zeitschriften wird von steuerlichen Arbeiten sehr selten erreicht.
Im Jahr 2016 hat das DWS-Institut die Dissertation von Frau Dr. Anna Feller mit dem Titel „Essays on Corporate Tax Planning and Corporate Tax Avoidance – Why Tax Expense Differs Across Firms“ ausgezeichnet. Frau Dr. Feller untersucht in ihrer Dissertation, was die Ursachen dafür sind, dass bestimmte Unternehmen mehr Steuerplanung betreiben, während andere Unternehmen die verfügbaren Instrumente deutlich zurückhaltender einsetzen. Mit dem Wissenschaftspreis wird jährlich eine hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeit aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaft ausgezeichnet.
Dr. Ruben Martini gewinnt mit seiner Dissertation „Der persönliche Körperschaftsteuertatbestand – Eine rechtsvergleichend-historische Analyse der Bestimmung von eigenständig steuerpflichtigen Personenvereinigungen“ den Wissenschaftspreis des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut). Dr. Raoul Riedlinger, Vorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, hat die Auszeichnung auf dem diesjährigen DWS-Symposium am 30. November 2015 in Berlin verliehen. Dr. Ruben Martini gewinnt mit seiner Dissertation „Der persönliche Körperschaftsteuertatbestand – Eine rechtsvergleichend-historische Analyse der Bestimmung von eigenständig steuerpflichtigen Personenvereinigungen“ den Wissenschaftspreis des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut). Dr. Raoul Riedlinger, Vorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, hat die Auszeichnung auf dem diesjährigen DWS-Symposium am 30. November 2015 in Berlin verliehen. Die Arbeit von Dr. Martini hat die Jury überzeugt, denn sie ist ein wichtiger Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung. Sie liefert mit ihrem mehrdimensionalen Rechtsvergleich und der Entwicklung einer zahlenbasierten rechtsvergleichenden Methodik gleich zwei Innovative Ansätze. Darüber hinaus setzt sie einen wichtigen rechtspolitischen Impuls. Sie zeigt auf, wie die innerstaatlichen deutschen Regelungen über die unbeschränkte Körperschaftssteuerpflicht reformiert werden könnten. Mit dem Wissenschaftspreis wird jährlich eine hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeit aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaft ausgezeichnet. Eine an die Dissertation angelehnte Arbeit wird im Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH, Berlin (DWS-Verlag), veröffentlicht.
Stefan Pichler gewinnt mit seiner Dissertation „Die ertragsteuerliche Organschaft im Umwandlungssteuerrecht“ den Wissenschaftspreis des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut). Nora Schmidt-Kesseler, Geschäftsführerin des DWS-Instituts, hat die Auszeichnung am 26. März 2015 verliehen. Stefan Pichler überzeugte die Jury mit seiner Durchdringung aller denkbaren Konstellationen der untersuchten Rechtsfrage. Er zeigte Wege auf, Umstrukturierungen vorzunehmen, ohne eine bestehende Organschaft zu zerstören. Durch das systematische Vorgehen und das Aufzeigen von Lösungswegen ist Stefan Pichler eine hervorragende Arbeit gelungen, die trotz des wissenschaftlichen Anspruchs eine hohe praktische Relevanz hat. Aus diesem Grund wird die Arbeit mit dem DWS-Wissenschaftspreis ausgezeichnet und im DWS Verlag veröffentlicht. Mit dem Wissenschaftspreis wird jährlich eine hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeit aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaft ausgezeichnet. Die Dissertation des Preisträgers wird im Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH, Berlin (DWS-Verlag), veröffentlicht.
Dr. Martin Heyes gewinnt mit seiner Dissertation „Ursachen, Rahmenbedingungen und neue Rechtfertigungsansätze zur Zinsschranke“ den Wissenschaftspreis des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut). Dr. Horst Vinken, der Vorsitzende des DWS-Instituts, hat die Auszeichnung auf dem DWS-Symposium verliehen. Dr. Martin Heyes überzeugte die Jury mit seinem methodischen Ansatz. Heyes zeigt am Beispiel grenzüberschreitend agierender Betriebe, wie der Gesetzgeber die steuerplanerische Gestaltung der Unternehmen einzudämmen versucht. Er analysiert sehr sorgfältig, inwieweit eine Eindämmung durch die gesetzlichen Regelungen erreicht werden kann. Die im ersten Teil vorgestellten Ziele der Unternehmen und des Gesetzgebers werden bei der Analyse und Beurteilung der Zinsschranke im zweiten Teil der Arbeit systematisch aufgegriffen. Dieser methodische Ansatz ermöglicht es Herrn Heyes, die Zinsschranke einer sachgerechteren Beurteilung zu unterziehen als dies bislang erfolgte. Im dritten Teil seiner Arbeit untersucht Heyes die Vereinbarkeit der Zinsschranke mit der Verfassung, dem Europarecht und dem Völkerrecht. Im Unterschied zur überwiegenden Auffassung in der Literatur hält er die Zinsschrankenregelung grundsätzlich für verfassungskonform. Mit dem Wissenschaftspreis wird jährlich eine hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeit aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaft ausgezeichnet. Die Dissertation des Preisträgers wird im Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH, Berlin (DWS-Verlag), veröffentlicht.
Den Wissenschaftspreis 2012 des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) hat Inga Hardeck für ihre Dissertation „Reputative Risiken bei aggressiver Steuerplanung – Empirische Evidenz und internationale Bezüge“ erhalten. Der Vorsitzende des DWS-Instituts Dr. Horst Vinken hat die Auszeichnung am 26. November 2012 auf dem DWS-Symposium 2012 in Berlin verliehen. Der wissenschaftliche Arbeitskreis „Steuerrecht“ des DWS-Instituts hat sich für die Vergabe des Wissenschaftspreises an Inga Hardeck ausgesprochen, da die Arbeit der weitgehend unerforschten Frage nachgeht, ob Steuern tatsächlich als Teil der gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung wahrgenommen werden und ob die Steuerplanungsstrategien eines Unternehmens Einfluss auf die Reputation und das Verhalten der Stakeholdergruppen haben. Die Arbeit, die einen hohen Innovationsgehalt aufweist, verfolgt einen interdisziplinären Forschungsansatz an der Schnittstelle zwischen betriebswirtschaftlicher Steuerlehre, Marketing und Corporate Social Responsibility. Somit hat die Dissertation eine besondere Auszeichnung verdient. Mit dem Wissenschaftspreis wird jährlich eine hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeit aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaft ausgezeichnet. Die Dissertation des Preisträgers wird im Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH, Berlin (DWS-Verlag), veröffentlicht.
Den Wissenschaftspreis 2011 des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) hat Matthias Petutschnig für seine Dissertation „Verteilung der Besteuerungsfolgen innerhalb eines Konzerns bei Anwendung einer Common Consolidated Corporate Tax Base“ erhalten. Der Vorsitzende des DWS-Instituts Dr. Horst Vinken hat die Auszeichnung am 28. November auf dem DWS-Symposium 2011 in Berlin verliehen. Der wissenschaftliche Arbeitskreis „Steuerrecht“ des DWS-Instituts hat sich für die Vergabe des Wissenschaftspreises an Matthias Petutschnig ausgesprochen, da seine Arbeit zum einen die Verschiebung von Steuerzahlungsverpflichtungen und somit von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe analysiert und zum anderen eine Ausgleichsmethode, mit der diese Verschiebungen rückgängig gemacht bzw. verhindert werden können, entwickelt. Zugleich macht die Arbeit konkrete und sehr praktische Vorschläge zur bilanziellen Behandlung der konzerninternen Ausgleichsforderung. Die Arbeit hat somit eine besondere Auszeichnung verdient. Mit dem Wissenschaftspreis wird jährlich eine hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeit aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaft ausgezeichnet. Die Dissertation des Preisträgers wird im Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH, Berlin (DWS-Verlag), veröffentlicht.
Den Wissenschaftspreis 2010 des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) hat Isabel Gabert für ihre Dissertation „Der Bewertungsmaßstab des Teilwerts im Bilanzsteuerrecht“ erhalten. Der Vorsitzende des DWS-Instituts Dr. Horst Vinken hat die Auszeichnung am 29. November auf dem DWS-Symposium 2010 in Berlin verliehen. Der wissenschaftliche Arbeitskreis „Steuerrecht“ des DWS-Instituts hat sich für die Vergabe des Wissenschaftspreises an Isabel Gabert ausgesprochen, da selten eine steuerrechtspolitische Forderung so gründlich und überzeugend wissenschaftlich abgeleitet worden ist. Als Gesamtergebnis ihrer Dissertation schlägt Gabert vor, den Teilwert als Bewertungsmaßstab abzuschaffen. Dies würde eine enorme Vereinfachung bedeuten und der Steuerpraxis Rechtsunsicherheit und Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang ersparen. Aus diesem Grund hat die Arbeit eine besondere Auszeichnung verdient. Mit dem Wissenschaftspreis wird jährlich eine hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeit aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaft ausgezeichnet. Die Dissertation der Preisträgerin wird in Kürze im Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS-Verlag), Berlin erscheinen.
Den Wissenschaftspreis 2008 des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) hat David Hummel für seine Dissertation „Bauten auf fremdem Grund und Boden im Umsatzsteuerrecht – Lieferung, Weiterlieferung und Vorsteuerabzug“ erhalten. Der Vorsitzende des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Horst Vinken, hat die Auszeichnung im Rahmen des DWS-Symposiums 2008 in Berlin verliehen. In seiner Arbeit versteht David Hummel es, aus einer sorgfältigen Analyse des Zivilrechts konsequent die umsatzsteuerrechtliche Lösung herzuleiten. Die Dissertation liefert einen wesentlichen Beitrag zu den zivilrechtlichen Fragen und berücksichtigt die europäischen Aspekte des Themas in gelungener Weise, so die Begründung des DWS-Instituts. David Hummel, geboren 1978 in Dresden, hat 1997 das Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig begonnen und 2002 mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. In den Jahren 2002 – 2004 schloss sich das Referendariat in Sachsen an. Gleichzeitig war Hummel als wissenschaftliche Hilfskraft von Prof. Dr. Stadie am Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht der Universität Leipzig tätig. Seit 2005 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Stadie. Seine Promotion beendete er an der Juristenfakultät der Universität Leipzig in 2008. Mit dem Wissenschaftspreis wird jährlich eine hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeit aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaft ausgezeichnet. Die Dissertation des Preisträgers ist im Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS-Verlag), Berlin erschienen.
Den Wissenschaftspreis 2007 des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) hat Daniel Dürrschmidt für seine Dissertation „Besteuerung von grenzüberschreitenden Unternehmensumstrukturierungen und Europäische Grundfreiheiten“ erhalten. Der Vorsitzende des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Horst Vinken, hat die Auszeichnung im Rahmen des DWS-Symposiums 2007 in Berlin verliehen. Ausschlaggebend für die Entscheidung der Jury war die überragende Bedeutung der Arbeit für Wirtschafts- und Beratungspraxis. „Der besondere Nutzen von Herrn Dürrschmidts Arbeit aus der Sicht der Steuerberater liegt in der kritischen Analyse der neuen Vorschriften bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen durch das SEStEG“, so Vinken. Mit dem Wissenschaftspreis wird jährlich eine hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeit aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaft ausgezeichnet. Die Dissertation des Preisträgers ist im Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS-Verlag), Berlin erschienen.
Den Wissenschaftspreis 2006 hat Dr. Rita Vogt für ihre Dissertation „Rechtsnachfolge im Steuerrecht – Zur Nachfolgefähigkeit einkommen- und umsatzsteuerrechtlicher Positionen“ erhalten. Der Vorsitzende des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Klaus Heilgeist, ehrte die Preisträgerin im Rahmen des alljährlichen Symposiums des Instituts am 11. Dezember 2006 in Berlin. Er würdigte insbesondere, dass die Preisträgerin ein aktuelles und komplexes steuerliches Thema untersucht hat. „Wer auch immer sich in Zukunft mit steuerlichen Nachfolgefragen befasst – und dies dürfte schon recht bald auch der Große Senat des BFH sein, wenn er sich zur Frage der Vererblichkeit des einkommensteuerlichen Verlustabzugs äußern muss – wird die Gedanken von Dr. Vogt jedenfalls in sein Urteil aufnehmen müssen“, so Heilgeist in Berlin. Mit dem Wissenschaftspreis wird jährlich eine hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeit aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaft ausgezeichnet. Die Dissertation des Preisträgers ist im Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS-Verlag), Berlin erschienen.
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